Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
Diese Bedingungen gelten für die Vermittlungstätigkeit von Studio Voyage (Inh. Christian Haselsberger), Dorf 65, 6351 Scheffau am Wilden Kaiser (im Folgenden „Studio Voyage") und basieren auf dem Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittler des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich.
1. Geltungsbereich
Studio Voyage vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (z. B. Flug, Hotel), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und dem Reisenden. Studio Voyage erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG) sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV), mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Studio Voyage und dem Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags.
Für diesen Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die vorliegenden AGB. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Transportunternehmen (z. B. Bahn, Bus, Flugzeug, Schiff) und anderen vermittelten Leistungsträgern gelten deren jeweils eigene Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden – bevor er durch eine Vertragserklärung gebunden ist – übermittelt wurden oder er ihren Inhalt einsehen konnte und deren Inhalt nicht rechtswidrig ist.
Der jeweilige Reiseveranstalter ist jenes Unternehmen, das im konkreten Angebot, im Pauschalreisevertrag oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Veranstalter genannt ist. Nur wenn Studio Voyage im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, gelten ergänzend die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen (siehe Punkt 11).
2. Aufgaben von Studio Voyage als Reisevermittler
Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt Studio Voyage Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich und stellen noch kein Anbot iSd § 4 PRG dar. Können aufgrund der Angaben des Reisenden keine Reisevorschläge erstellt werden, weist Studio Voyage den Reisenden darauf hin. Die Reisevorschläge basieren auf den Angaben des Reisenden; unrichtige oder unvollständige Angaben können daher Grundlage der Reisevorschläge sein.
Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem Reisevorschlag, erstellt Studio Voyage auf dessen Basis ein Reiseanbot im Namen des Reiseveranstalters gemäß § 4 PRG, soweit dieser für die Reise von Relevanz ist. Ein Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und dem Reisenden kommt zustande, wenn das Reiseanbot durch den Reisenden angenommen wird.
Studio Voyage informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist, insbesondere:
- über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs 1 PRG;
- über die in § 4 Abs 1 PRG angeführten Informationen, sofern sie für die zu vermittelnde Pauschalreise einschlägig sind;
- ob die Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist (§ 4 Abs 1 Z 1 lit h PRG), sofern einschlägig;
- über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich ungefährer Fristen für Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (§ 4 Abs 1 Z 6 PRG), sofern einschlägig.
Bei verbundenen Reiseleistungen informiert Studio Voyage den Reisenden gemäß § 15 Abs 1 PRG, dass keine Rechte in Anspruch genommen werden können, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, dass jeder Leistungserbringer nur für die vertragsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistung haftet und dass dem Reisenden der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung zugutekommt.
Besondere Wünsche des Reisenden (z. B. Meerblick) sind unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange sie nicht vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger ausdrücklich bestätigt wurden. Erklärungen von Studio Voyage stellen lediglich eine Verwendungszusage dar, die Wünsche weiterzuleiten.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende hat Studio Voyage alle für die Reise erforderlichen personen- und sachbezogenen Informationen (z. B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, geplante Mitnahme von Medikamenten) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, eingeschränkte Mobilität, der Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, die für die Erstellung von Reisevorschlägen oder für die Durchführung der Reise relevant sein können.
Bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder besonderer Bedürfnisse wird empfohlen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist. Ergibt sich eine solche Einschränkung erst zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt, hat der Reisende dies Studio Voyage unverzüglich – empfohlenermaßen schriftlich – mitzuteilen.
Der Reisende, der für sich oder Dritte eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog § 7 Abs 2 PRG die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber Studio Voyage (z. B. Entrichtung des Entgelts).
Der Reisende ist verpflichtet, alle übermittelten Vertragsdokumente (z. B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine) auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen unverzüglich zu melden. Er hat gemäß § 11 Abs 2 PRG jede wahrgenommene Vertragswidrigkeit unverzüglich und vollständig zu melden – während der Geschäftszeiten von Studio Voyage bei diesem, außerhalb der Geschäftszeiten beim Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort oder über die im Pauschalreisevertrag mitgeteilte Notfallnummer. Unterlassene Meldungen können sich gemäß § 12 Abs 2 PRG auf gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Ansprüche des Reisenden auswirken.
Der Reisende ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht und vollständig zu bezahlen, und hält Studio Voyage für einen im Fall der Nichtzahlung entstandenen Schaden (z. B. Vorauszahlungen) schadlos. Erhält der Reisende Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen (z. B. Ausgleichszahlungen nach der FluggastrechteVO), die auf Ansprüche gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind, hat er Studio Voyage oder den Reiseveranstalter darüber vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
Gerät der Reisende mit einer fälligen Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 4 % p.a. gemäß § 1000 Abs 1 ABGB) verrechnet. Studio Voyage behält sich vor, weitergehenden, tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, einschließlich zweckentsprechender Mahn- und Betreibungskosten (§ 1333 Abs 2 ABGB).
4. Versicherung
Bei Urlaubsreisen sollten keine wertvollen Gegenstände oder wichtige Dokumente ohne Not mitgenommen werden; bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung von Kopien empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst zu tragen.
Der Abschluss einer Versicherung (z. B. Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Auslandsreisekrankenversicherung), die ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Reise gewährleistet, wird dringend empfohlen. Nähere Informationen kann der Reisende im Katalog bzw. auf der Website des jeweiligen Reiseveranstalters nachlesen. Studio Voyage tritt bei Versicherungen ausschließlich als Vermittler auf.
5. Pauschalreisevertrag
Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments bzw. eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Papier, E-Mail). Wird der Vertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen iSd § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende einer Zustellung auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) zu.
Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise, Eintrittskarten sowie Informationen zu Abreisezeiten, Zwischenstationen und Anschlussverbindungen werden dem Reisenden an der zuletzt bekanntgegebenen Zustelladresse rechtzeitig vor Reisebeginn zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Preisänderungen vor Reisebeginn
Studio Voyage setzt den Reisenden an der zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger über Preisänderungen gemäß § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn und unter Angabe der Gründe der Preisänderung in Kenntnis.
7. Änderungen der Leistung vor Reisebeginn
Studio Voyage informiert den Reisenden über unerhebliche Änderungen des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter vorbehalten hat und gemäß § 9 Abs 1 PRG einseitig vornimmt, klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger.
Ist der Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs 2 PRG zu erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gezwungen oder erhöht er den Gesamtpreis um mehr als 8 %, kann der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter gesetzten angemessenen Frist den Änderungen zustimmen, einer angebotenen Ersatzreise zustimmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Studio Voyage informiert den Reisenden in diesen Fällen über die Änderungen, deren Auswirkungen auf den Preis, die Erklärungsfrist sowie eine gegebenenfalls angebotene Ersatzreise samt Preis. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.
8. Haftung von Studio Voyage
Studio Voyage haftet im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler (z. B. Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine irrtümliche, fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Reisenden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.
Studio Voyage haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden im Zusammenhang mit der Buchung, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, und nicht für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst oder für nicht von Studio Voyage vermittelte bzw. zugesagte Leistungen.
Kommt Studio Voyage bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen seinen Informationspflichten oder Pflichten zur Insolvenzabsicherung gemäß § 15 Abs 2 PRG nicht nach, haftet Studio Voyage nach den sonst nur für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen der §§ 7 und 10 sowie des 4. Abschnitts des PRG. Vermittelt Studio Voyage eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters mit Sitz außerhalb des EWR, hat es nachzuweisen, dass dieser den im 4. Abschnitt des PRG genannten Pflichten nachkommt; andernfalls haftet Studio Voyage gemäß § 16 PRG für die Einhaltung dieser Pflichten.
9. Entgelt von Studio Voyage
Für seine Vermittlungstätigkeit verrechnet Studio Voyage dem Reisenden kein gesondertes Buchungsentgelt; die Vermittlungsleistung ist mit der vom jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geleisteten Provision abgegolten. Die Vermittlungsleistung ist beendet, sobald der Vertrag zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande gekommen ist.
Nimmt der Reisende Studio Voyage für darüberhinausgehende Dienstleistungen in Anspruch, gelten folgende Entgelte:
- Umbuchungsentgelt: Beauftragt der Reisende Studio Voyage mit einer Änderung an vermittelten Leistungen (z. B. Umbuchung auf einen anderen Flug), die nicht auf fehlerhaften oder unvollständigen eigenen Angaben beruht, beträgt das Entgelt 25 EUR pro Vorgang und pro Reisendem.
- Stornobearbeitungsentgelt: Beauftragt der Reisende Studio Voyage mit der Stornierung einer vermittelten Leistung, die nicht auf fehlerhaften oder unvollständigen eigenen Angaben beruht, beträgt das Entgelt 50 EUR pro Stornierung.
- Bearbeitungsentgelt für Abhilfe/Selbstverbesserung: Kommt der vermittelte Leistungsträger bei Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt (z. B. Flugannullierung) seinen gesetzlichen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach und beauftragt der Reisende Studio Voyage mit der Behebung (z. B. Suche nach alternativen Flügen), beträgt das Entgelt 25 EUR pro Vorgang und pro Reisendem.
10. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
Als Zustell- und Kontaktadresse des Reisenden gilt die Studio Voyage zuletzt bekanntgegebene Adresse (z. B. E-Mail-Adresse). Änderungen sind unverzüglich bekanntzugeben, wobei die Schriftform empfohlen wird.
11. Studio Voyage als Veranstalter
Sofern Studio Voyage im Einzelfall ausdrücklich als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, gelten zusätzlich die jeweiligen Veranstalterbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen des PRG. Diese werden dem Reisenden vor Vertragsabschluss gesondert übermittelt.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.